Datenschutz

Grundlegendes

Diese Datenschutzerklärung soll die Nutzer dieser Website über die Art, den Umfang und den Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten durch den Websitebetreiber
Schulte-Schmelter Stiftung
Flußstr. 22
50374 Erftstadt

Vertreten durch:

Vorstand:
Hubert Schulte-Schmelter Stiftung, Babette Herder, Sascha Güldenmeister, Torsten P. Wagener, Franz Schmitz

informieren.

Der Websitebetreiber nimmt Ihren Datenschutz sehr ernst und behandelt Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Vorschriften. Da durch neue Technologien und die ständige Weiterentwicklung dieser Webseite Änderungen an dieser Datenschutzerklärung vorgenommen werden können, empfehlen wir Ihnen sich die Datenschutzerklärung in regelmäßigen Abständen wieder durchzulesen.

Definitionen der verwendeten Begriffe (z.B. “personenbezogene Daten” oder “Verarbeitung”) finden Sie in Art. 4 DSGVO.

Zugriffsdaten

Wir, der Websitebetreiber bzw. Seitenprovider, erheben aufgrund unseres berechtigten Interesses (s. Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO) Daten über Zugriffe auf die Website und speichern diese als „Server-Logfiles“ auf dem Server der Website ab. Folgende Daten werden so protokolliert:

• Besuchte Website
• Uhrzeit zum Zeitpunkt des Zugriffes
• Menge der gesendeten Daten in Byte
• Quelle/Verweis, von welchem Sie auf die Seite gelangten
• Verwendeter Browser
• Verwendetes Betriebssystem
• Verwendete IP-Adresse

Die Speicherung der Daten erfolgt aus Sicherheitsgründen.

Erfassung und Verarbeitung personenbezogener Daten

Der Websitebetreiber erhebt, nutzt und gibt Ihre personenbezogenen Daten nur dann weiter, wenn dies im gesetzlichen Rahmen erlaubt ist oder Sie in die Datenerhebung einwilligen.
Als personenbezogene Daten gelten sämtliche Informationen, welche dazu dienen, Ihre Person zu bestimmen und welche zu Ihnen zurückverfolgt werden können – also beispielsweise Ihr Name, Ihre E-Mail-Adresse und Telefonnummer.

Diese Website können Sie auch besuchen, ohne Angaben zu Ihrer Person zu machen. Zur Verbesserung unseres Online-Angebotes speichern wir jedoch (ohne Personenbezug) Ihre Zugriffsdaten auf diese Website. Zu diesen Zugriffsdaten gehören z. B. die von Ihnen angeforderte Datei oder der Name Ihres Internet-Providers. Durch die Anonymisierung der Daten sind Rückschlüsse auf Ihre Person nicht möglich.

Wir verarbeiten personenbezogene Daten wie Vorname, Nachname, IP-Adresse, E-Mail-Adresse, Wohnort, Postleitzahl und Inhaltsangaben aus dem Kontaktformular.

Umgang mit Kontaktdaten

Nehmen Sie mit uns als Websitebetreiber durch die angebotenen Kontaktmöglichkeiten Verbindung auf, werden Ihre Angaben gespeichert, damit auf diese zur Bearbeitung und Beantwortung Ihrer Anfrage zurückgegriffen werden kann. Ohne Ihre Einwilligung werden diese Daten nicht an Dritte weitergegeben.

Nutzung von Social-Media-Plugins von Facebook

Aufgrund unseres berechtigten Interesses an der Analyse, Optimierung und dem Betrieb unseres Online-Angebotes (im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO), verwendet diese Website das Facebook-Social-Plugin, welches von der Facebook Inc. (1 Hacker Way, Menlo Park, California 94025, USA) betrieben wird. Erkennbar sind die Einbindungen an dem Facebook-Logo bzw. an den Begriffen „Like“, „Gefällt mir“, „Teilen“ in den Farben Facebooks (Blau und Weiß). Informationen zu allen Facebook-Plugins finden Sie über den folgenden Link: https://developers.facebook.com/docs/plugins/

Facebook Inc. hält das europäische Datenschutzrecht ein und ist unter dem Privacy-Shield-Abkommen zertifiziert: https://www.privacyshield.gov/participant?id=a2zt0000000GnywAAC&status=Active

Das Plugin stellt eine direkte Verbindung zwischen Ihrem Browser und den Facebook-Servern her. Der Websitebetreiber hat keinerlei Einfluss auf die Natur und den Umfang der Daten, welche das Plugin an die Server der Facebook Inc. übermittelt. Informationen dazu finden Sie hier: https://www.facebook.com/help/186325668085084

Das Plugin informiert die Facebook Inc. darüber, dass Sie als Nutzer diese Website besucht haben. Es besteht hierbei die Möglichkeit, dass Ihre IP-Adresse gespeichert wird. Sind Sie während des Besuchs auf dieser Website in Ihrem Facebook-Konto eingeloggt, werden die genannten Informationen mit diesem verknüpft.

Nutzen Sie die Funktionen des Plugins – etwa indem Sie einen Beitrag teilen oder „liken“ –, werden die entsprechenden Informationen ebenfalls an die Facebook Inc. übermittelt.
Möchten Sie verhindern, dass die Facebook. Inc. diese Daten mit Ihrem Facebook-Konto verknüpft, loggen Sie sich bitte vor dem Besuch dieser Website bei Facebook aus und löschen Sie die gespeicherten Cookies. Über Ihr Facebook-Profil können Sie weitere Einstellungen zur Datenverarbeitung für Werbezwecke tätigen oder der Nutzung Ihrer Daten für Werbezwecke widersprechen. Zu den Einstellungen gelangen Sie hier:

• Profileinstellungen bei Facebook: https://www.facebook.com/ads/preferences/?entry_product=ad_settings_screen
• Cookie-Deaktivierungsseite der US-amerikanischen Website: http://optout.aboutads.info/?c=2#!/
• Cookie-Deaktivierungsseite der europäischen Website: http://optout.networkadvertising.org/?c=1#!/
• Welche Daten, zu welchem Zweck und in welchem Umfang Facebook Daten erhebt, nutzt und verarbeitet und welche Rechte sowie Einstellungsmöglichkeiten Sie zum Schutz Ihrer Privatsphäre haben, können Sie in den Datenschutzrichtlinien von Facebook nachlesen. Diese finden Sie hier: https://www.facebook.com/about/privacy/

Rechte des Nutzers

Sie haben als Nutzer das Recht, auf Antrag eine kostenlose Auskunft darüber zu erhalten, welche personenbezogenen Daten über Sie gespeichert wurden. Sie haben außerdem das Recht auf Berichtigung falscher Daten und auf die Verarbeitungseinschränkung oder Löschung Ihrer personenbezogenen Daten. Falls zutreffend, können Sie auch Ihr Recht auf Datenportabilität geltend machen. Sollten Sie annehmen, dass Ihre Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, können Sie eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einreichen.

Löschung von Daten

Sofern Ihr Wunsch nicht mit einer gesetzlichen Pflicht zur Aufbewahrung von Daten (z. B. Vorratsdatenspeicherung) kollidiert, haben Sie ein Anrecht auf Löschung Ihrer Daten. Von uns gespeicherte Daten werden, sollten sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr vonnöten sein und es keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen geben, gelöscht. Falls eine Löschung nicht durchgeführt werden kann, da die Daten für zulässige gesetzliche Zwecke erforderlich sind, erfolgt eine Einschränkung der Datenverarbeitung. In diesem Fall werden die Daten gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet.

Widerspruchsrecht

Nutzer dieser Webseite können von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu jeder Zeit widersprechen.

Wenn Sie eine Berichtigung, Sperrung, Löschung oder Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten wünschen oder Fragen bzgl. der Erhebung, Verarbeitung oder Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten haben oder erteilte Einwilligungen widerrufen möchten, wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail-Adresse: [E-Mail-Adresse einfügen]

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Dazu gehören beispielsweise Informationen über (Liste ist nicht vollständig):

• Die Weitergabe von Daten an Dritte und Drittanbieter
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• Erbringung vertraglicher Leistungen
• Kontaktaufnahme über das Kontaktformular
• Verwendung von Session-Cookies
• Einsatz von datenverarbeitenden Anti-Spam-Plugins
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• Verwendung von Google+ oder Twitter-Schaltflächen

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Schulte-Schmelter Stiftung
Flußstr. 22
50374 Erftstadt

Vertreten durch:
Vorstand:
Hubert Schulte-Schmelter Stiftung, Babette Herder, Sascha Güldenmeister, Torsten P. Wagener, Franz Schmitz
Kontakt:
Telefon: 02235-9946257
Telefax: 02235-9946259
E-Mail: info@schulte-schmelter-stiftung.de

Aufsichtsbehörde:
Landesjugendamt
LVR-Landesjugendamt
Theodor-Babilon-Str. 1-3
50679 Köln
http://www.lvr.de

Streitschlichtung
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Quelle: https://www.e-recht24.de

Bilderverzeichnis:

Titel Förderverein: Photo by Jack Moreh from Freerange Stock

Satzung

Satzung des Vereins

„Kinder verstehen – Zukunft eröffnen e.V.“

§1       Name, Sitz, Geschäftsjahr

  • Der am 11.10.2013 gegründete Verein führt den Namen „Kinder verstehen – Zukunft eröffnen“ und hat seinen Sitz in 51143 Köln, Rheinbergstrasse 48. Er wird in das Vereinsregister eingetragen und erhält nach der Eintragung den Zusatz „e.V.“.
  • Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§2       Vereinszweck

  • Zweck des Vereins ist die ideelle und finanzielle Förderung der Schulte-Schmelter Stiftung. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (§58 Nr. 1 AO), und zwar durch

– die Erhebung von Beiträgen und Umlagen

– die Beschaffung von Mitteln und Spenden

– die Durchführung von Öffentlichkeitsarbeit und Werbung aller Art für die Schulte-Schmelter Stiftung.

– die Planung und Durchführung von Aktionen/Veranstaltungen zur Mittel- und Spendenaquise.

Die Förderung kann durch zweckgebundene Weitergabe von Mitteln an die Schulte-            Schmelter Stiftung, aber auch dadurch erfolgen, dass der Verein unmittelbar selbst       die Kosten für Sachmittel, therapeutische Maßnahmen, Ferienfahrten und ähnliche,             mit der Betreuung der Kinder in unmittelbarem Zusammenhang stehende Ausgaben, übernimmt und trägt.

  • Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  • Die Organe des Vereins (§6) üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.
  • Mittel, die dem Verein zufließen, dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
  • Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  • Der Verein wahrt parteipolitische Neutralität. Er räumt den Angehörigen aller Völker, Rassen und Geschlechter gleiche Rechte ein und vertritt den Grundsatz religiöser und weltanschaulicher Toleranz.

§3       Erwerb der Mitgliedschaft

  • Mitglied des Vereins können natürliche und juristische Personen werden.
  • Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Der Aufnahmeantrag Minderjähriger bedarf der Zustimmung und Unterschrift des gesetzlichen Vertreters.

§4       Beendigung der Mitgliedschaft

  • Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Streichung der Mitgliedschaft.
  • Der Austritt ist dem Vorstand gegenüber schriftlich zu erklären. Der Austritt ist unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Schluss des Geschäftsjahres zulässig.
  • Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Satzung oder die Interessen des Vereins verstößt. Über den Ausschluss entscheidet auf Antrag des Vorstandes die Mitgliederversammlung mit Dreiviertelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Vor dem Beschluss des Ausschlusses ist dem Betroffenen Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Der Beschluss des Ausschlusses ist dem Betroffenen durch den Vorstand bekannt zu geben.
  • Eine Streichung der Mitgliedschaft ist zulässig, wenn das Mitglied trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung durch den Vorstand mit der Zahlung der Beiträge im Rückstand ist. Die Streichung kann durch den Vorstand erst beschlossen werden, wenn seit Absendung des zweiten Mahnschreibens, das den Hinweis auf die Streichung zu enthalten hat, drei Monate vergangen sind.

§5       Beiträge

  • Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe des Beitrages sowie dessen Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung bestimmt. Durch die Mitgliederversammlung können auch sonstige Leistungen wie Umlagen oder Arbeitseinsätze beschlossen werden, die von den Mitgliedern zu erbringen sind.

§6       Organe des Vereins

  • Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

§7       Vorstand

  • Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Kassierer sowie dem Schriftführer und zwei Beisitzern (Vorstand im Sinne des §26 BGB).
  • Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch je zwei Vorstandsmitglieder vertreten.
  • Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Er bleibt jedoch bis zur satzungsgemäßen Neuwahl des Vorstandes im Amt. Wählbar sind nur Mitglieder des Vereins, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Verschiedene Vorstandsämter können nicht in einer Person vereinigt werden.
  • Die Änderung des Vereinszwecks bedarf der Zustimmung von neun Zehntel der stimmberechtigten Vereinsmitglieder.
  • Die Art der Abstimmung wird durch den Versammlungsleiter festgelegt. Eine schriftliche Abstimmung hat jedoch zu erfolgen, wenn ein Drittel der erschienenen Mitglieder dies beantragt.
  • Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Vorsitzenden zu unterschreiben ist.

§8       Auflösung des Vereins

  • Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden, soweit diese Mitgliederversammlung eigens zu diesem Zweck einberufen worden ist.
  • Zur Auflösung des Vereins ist die Mehrheit von neun Zehnteln der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
  • Die Liquidation erfolgt durch die zum Zeitpunkt der Auflösung amtierenden Vorstandsmitglieder.
  • Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall des steuerbegünstigten Zweckes gemäß §2 dieser Satzung fällt das Vermögen der Vereins, soweit es bestehende Verbindlichkeiten übersteigt, an die unter §2 genannte Schulte-Schmelter Stiftung, die es unmittelbar und ausschließlich zur Erfüllung ihres Stiftungszweckes zu verwenden hat.
  • Sollte die Schulte-Schmelter Stiftung zu diesem Zeitpunkt nicht als gemeinnützig anerkannt sein, fällt das Vermögen an den Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband, Landesverband Nordrhein-Westfalen, der es ebenfalls unmittelbar und ausschließlich im Sinne des Stiftungszweckes zu verwenden hat.

§9       Inkrafttreten

  • Die Satzung ist in der vorliegenden Form am 11.10.2013 von der Mitgliederversammlung des Vereins „Kinder verstehen – Zukunft eröffnen“ beschlossen worden und tritt nach Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.

Spende

Spende

In Zeiten schrumpfender Budgets wird auch die Finanzierung der Stiftungsarbeit immer schwieriger. Die Jugendämter als zuständige Kostenträger stehen unter einem enormen Sparzwang, da die öffentlichen Haushalte besonders belastet sind. Deshalb ist es in vielen Fällen nicht mehr möglich, den Kindern z.B. qualifizierten Instrumentenunterricht oder eine dringend benötigte Therapie zu ermöglichen. Damit der Förderverein hier einspringen kann, ist er auf engagierte Menschen, die unsere Arbeit materiell unterstützen wollen, angewiesen.

Aus diesem Grund freuen wir uns sehr über Ihre Spende und möchten Sie bitten, dazu folgende Bankverbindung zu nutzen:

 

Kreissparkasse Köln

DE53 3705 0299 0081 2854 59

„Kinder verstehen – Zukunft gestalten“

 

Als gemeinnützig anerkannter Verein stellen wir Ihnen gerne eine Spendenbescheinigung aus.

Mitgliedschaft

Mitgliedschaft

Durch eine Mitgliedschaft in unserem Förderverein können Sie unkompliziert und nachhaltig das Anliegen des Vereins, benachteiligten Kindern zu helfen, unterstützen. Mit einem gestaffelten Jahresbeitrag von zur Zeit

             10€   für minderjährige Personen,

             60€   für volljährige Personen,

            120€  für juristische Personen,

der jeweils zum Ende des ersten Quartals eines jeden Geschäftsjahres fällig wird, tragen Sie aktiv dazu bei, dass die Schulte-Schmelter Stiftung Projekte und/oder Anschaffungen für die Kinder finanzieren kann, die sie in Zeiten knapper Haushaltsbudgets sonst nicht leisten könnte. Selbstverständlich stellt Ihnen der gemeinnützige Förderverein eine Spendenbescheinigung über Ihren Mitgliedsbeitrag aus und informiert Sie regelmässig über die geförderten Maßnahmen.

Füllen Sie dazu nur das Beitrittsformular aus, welches Sie sich von dieser Seite ausdrucken können und senden Sie es dem Verein per Mail oder auf dem Postweg.

Schulte-Schmelter-Stiftung

Schulte-Schmelter-Stiftung

Seit 2009 ist die Schulte-Schmelter Stiftung als Träger stationärer Angebote der Kinder- und Jugendhilfe in Köln und Umgebung aktiv. Mit ihr verwirklicht der Stifter und Namensgeber Hubert Schulte-Schmelter seinen Wunsch, jungen Menschen, die aufgrund schwerwiegender traumatischer Erfahrungen psychisch und/oder physisch in Not geraten sind, nachhaltig zu helfen. Da er diese Aufgabe dauerhaft, auch über seinen Tod hinaus sicherstellen wollte, ist die Struktur des Trägers durch eine rechtsfähige, private Stiftung aufgestellt.

Die Stiftung betreibt zwei stationäre Wohngruppen mit je 7 Plätzen sowie vier sozialpädagogische Lebensgemeinschaften (SPLG´s) mit je 1 – 3 Plätzen.

Aktuell hat die Stiftung den Cordenhof in Erftstadt-Erp erworben. Auf dem großen Gelände des denkmalgeschützten Gutsanwesens aus dem Jahr 1877 sollen weitere Betreuungsangebote geschaffen und realisiert werden.

Vorstand

Hallo,

wir sind die neuen Gesichter im Vorstand des Fördervereins:

Martin Schumacher (67) als Vorstandsvorsitzender, pensionierter Beamter (AOK Rheinland/Hamburg) und Petra Harnisch (58) als Kassenwärterin, seit 1998 als Laborantin beim CVUA Rheinland tätig.

Wir freuen uns auf die neue Aufgabe und die Zusammenarbeit zum Wohl der Kinder.

Förderverein

Förderverein

Im Jahr 2014 haben engagierte Menschen, die der Stiftung und ihrem Wirken nahe stehen, den Förderverein „Kinder verstehen – Zukunft eröffnen“ ins Leben gerufen, um die Arbeit der Stiftung materiell und immateriell zu unterstützen. Durch Eintrag in das Vereinsregister und Anerkennung der Gemeinnützigkeit wurden die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um wirkungsvoll agieren zu können.

Im Laufe der Jahre sind viele Projekte der Stiftung gefördert worden. So konnte durch Unterstützung des Vereins z.B. Spiel- und Therapiematerial angeschafft, Reittherapien unterstützt und musische Talente, z.B. durch Klavierunterricht gefördert werden.

Möglich wurde dies durch Mitgliedsbeiträge, Spenden, zugewiesene Bußgelder und Sonderaktionen, z.B. ein Benefiz- Klavierkonzert von Hiroko Maruko zu Gunsten des Vereins.

Auch bei Stiftungsfesten und Fachveranstaltungen war der Förderverein mit Infomaterial und Gesprächsangeboten präsent. So konnten im Laufe der Zeit wertvolle Impulse der Unterstützung für die Stiftungsarbeit geleistet werden.